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Herzlich Willkommen auf den Seiten der Grafen von Ziegenhain und von Nidda   

Update vom 14.02.2014: Es gibt ein neues Gästebuch, da das alte nicht mehr funktionierte! Leider sind alle bisherigen Einträge verloren. Ich freue mich über jeden neuen Eintrag!

Die E-mail Adresse info@grafschaft-ziegenhain funktioniert nicht. Bitte senden Sie Ihre Anfragen an martin.roehling@gmx.de, Vielen Dank!

 

Jubiläen im Jahr 2012:

825. Jahrestag Ausstellung der Urkunde von Graf Berthold II. von Nidda an die Johanniter von Nidda. 

Hier wird die Pfarrei an an die Johanniter geschenkt. Dies ist somit die älteste von Hessen. Mehrere Orte werden in dieser Urkunde erstmalig erwähnt.

 

 

Jubiläen im Jahr 2011:

700. Hochzeitstag von Graf Johann I. 

Graf Johann I. von Ziegenhain und Nidda heiratet vor 4.2.1311 Luitgard Gräfin von Nidda. Somit wurden beide Linien wieder vereint. Nach weiteren drei Generationen starb das Adelsgeschlecht aus.

 

 

Jubiläen im Jahr 2009:

825. Jahrestag Kloakensturz

Bei einem Fürstentreffen in Erfurt im Juli 1184 brach der Fußboden in einem Versammlungssaal ein. Es starben u.a. Graf Gozmar III. von Ziegenhain und sein Schwager Friedrich von Kirchberg.

775 Jahre Stadtrechte Nidda

Nidda wurde im Jahre 1234 in einer gemeinsamen Urkunde des Grafen Berthold I. und Gottfried IV. als "in opido nostro Nitehe" (unsere Stadt) genannt. Dies ist die erste Stadtgründgung der Ziegenhainer Grafen.

760 Jahre Stadtrechte Treysa 

Treysa wurde 1249 in der Regierungszeit des Grafen Berthold I. und Gottfried IV. zur Stadt erhoben. Dies war die zweite Stadtgründung der Ziegenhainer Grafen. 

730. Todestag Graf Gottfried III. von Reichenbach

Graf Gottfried III. hatte noch den Adelstitel Graf von Wegebach. Er war seit 1219 Deutschordensritter in Reichenbach. Er starb nach dem 9.9.1279 und mit ihm die Linie der Reichenbacher Grafen, woraus die Ziegenhainer abstammen.

680 Jahre Stadtrechte Schwarzenborn

Schwarzenborn wurde 1329 in der Regierungszeit des Grafen Johann I. zur Stadt erhoben. Dies war die siebte Stadtgründung der Grafen von Ziegenhain.

650. Todestag Graf Johann I. von Ziegenhain und Nidda

Graf Johann I. von Ziegenhain und Nidda heiratete 1311 Luitgard von Nidda (und Ziegenhain). Somit wurden die Ziegenhainer und Niddaer Linie (Teilung seit 1258) zusammengeführt und die Grafschaft gestärkt. Als eine Art Hochzeitsgeschenk machte Johann I. Nidda zur "Freiesten" Stadt in der Grafschaft Ziegenhain und Nidda. Er verkaufte auch 1344 das Vogtamt Fulda nach Fulda.

635. Jahrestag Ende des Sternerkrieg

Von 1371 - 1374 herrschte in Hessen der Sternerkrieg. Die Ziegenhainer kämpften mit ca. 2000 Ritter und Knappen und 350 Burgenbesitzer gegen Hessen. 

600. Geburtstag von Ursula von Baden

Sie war die Gemahlin von Graf Gottfried IX. von Ziegenhain und Nidda. Er war der der Bruder vom letzten Grafen; Graf Johann II. Leider enstanden aus der Ehe keine Kinder.

 

 

Jubiläum im Jahr 2007:

Die Grafen von Ziegenhain und Reichenbach haben sehr wahrscheinlich mit vielen anderen adeligen Herren aus Hessen, unter anderen dem Grafen Werner von Wittgenstein-Battenberg und dem Thüringer Landgrafen, an den Kreuzzügen 1190/91 und 1197/98 teilgenommen. Wenn nicht, so waren doch ihre Verwandten, die Thüringer, bei der offiziellen Gründung des Deutschen Ordens 1198 in Jerusalem anwesend. Das mag wohl den Ausschlag gegeben haben, dass bei einer Fürstenversammlung Mitte August 1207 zu Nordhausen in Thüringen – und kurz danach bei einem Hoftag in Würzburg, in Anwesenheit des deutschen Königs Philipp von Schwaben – die Vertreter aller Linien der Grafen von Ziegenhain und Reichenbach das ehemalige Nonnenkloster mit allem Zubehör und Nutzen dem Deutschen Orden übertrugen, der damit seine erste Niederlassung in Deutschland erhielt. Die Stifter folgten damit wohl einem Aufruf des Patriarchen von Jerusalem und der Meister der Templer- und Johanniter-Orden an den König und die Fürsten, die in Bedrängnis geratenen Kreuzfahrerstaaten im Heiligen Lande zu unterstützen. 1211 wurde auf ausdrückliche Bitte der Deutschordensbrüder die Schenkung nachträglich durch Siegfried, Erzbischof von Mainz, als zuständigem Diözesan, bestätigt, allerdings mit dem Vorwurf, dass das Schenkungsrecht eigentlich der Mainzer Kirche (d. h. dem Erzbischof) zugestanden hätte, da bereits vorher ein Kloster vorhanden gewesen sei.
Die enge Verbindung des Ordens mit den Landgrafen von Thüringen half diesen offensichtlich, ihren ererbten Anspruch auf die Burg Reichenbach zu sichern und schließlich, 1233, endgültig durchzusetzen (s. Marburger Vertrag).

Aus der Schenkung von 1207 ging eine der ersten bedeutenden Niederlassungen des Ordens im Deutschen Reich hervor, immerhin 27 Jahre vor Errichtung der Marburger Kommende. 1219 erwarb der Orden weiteren Besitz in Fritzlar und Cassdorf. Graf Heinrich III. von Reichenbach, einer der Stifter von 1207, schenkte ihm 1219/20 anlässlich seines Eintritts in den Orden mehrere Güter in verschiedenen, später meist zu Wüstungen gewordenen Ortschaften auf der Lichtenauer Hochfläche und um Reichenbach.

Schon um 1220 war die Ordensniederlassung Reichenbach als Komturei Mittelpunkt des Ordensbesitzes im osthessischen Raum. Sie wurde geleitet von einem Komtur; erwähnt werden außerdem Priester und Ordensbrüder in Reichenbach. Der um 1230 genannte „Ordenshof“ wurde von einem Hofmeister und einem Kellner = (Verwalter) verwaltet.
Um 1310 wurde die Reichenbacher Deutschordens - Niederlassung in die Landkomturei Marburg bzw. in die Ballei Hessen mit Sitz in Marburg eingegliedert. Die selbständige Komturei hörte auf zu bestehen, ihr Absinken in die Bedeutungslosigkeit begann wohl schon in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Für das Spätmittelalter geht aus noch erhaltenen Pfarreirechnungen hervor, dass der Pfarrer in Reichenbach noch immer ein Ordensbruder »mit dem Kreuz« war. Sein Haushalt wurde durch zwei oder drei Mägde und einen oder zwei Knechte unterhalten.

Auch die Burg Reichenbach verlor allmählich ihre Bedeutung. Um 1490 wurde der Amtssitz der landgräflichen Verwaltung dieses Bezirks von der Burg in die Stadt Lichtenau verlegt; 1546, nach dem Schmalkaldischen Krieg, wurde die Burg zumindest teilweise geschleift.
Nach der Reformation blieb der Deutsche Orden bis zur Auflösung 1809 im Besitz des Kirchenpatronats, hatte allerdings seine Pflichten zur Unterhaltung der Kirche mehr und mehr vernachlässigt, so dass schließlich 1788 der Landgraf von Hessen-Kassel (Wilhelm IX.) eingreifen musste, um wenigstens einen Teil der Kirche vor dem völligen Verfall zu retten.

Quelle: Auszug aus: Martin Röhling, Die Geschichte der Grafen von Nidda und der Grafen von Ziegenhain, in: Niddaer Geschichtsblätter Heft 9, Nidda 2005, S. 22-24

 

Am 24. November 2005 wurde im Niddaer Heimatmuseum das Niddaer Geschichtsblatt Heft Nr. 9 im kleinen Rahmen vorgestellt. Weitere Buchvorstellungen waren am 25. November 2005 in Staufenberg und am 1. Dezember 2005 in Ziegenhain (siehe Presse).

Umschlagsseite

Titelseite

Im Heft Nr. 9 wird die Geschichte der Grafen von Ziegenhain und Nidda ausführlich beschrieben. Erwerben kann man das 128 Seiten starke Werk beim Niddaer Heimatmuseum, dem Stadtgeschichtlichen Arbeitskreis Treysa und hier für 7,50 € zzgl. Versandkosten.

Nun einige Infos zum Jubiläum 

Am 14.02.1450 starb Graf Johann II. von Ziegenhain und Nidda. Durch Verträge geregelt, kamen die Grafschaften danach in landgräflich hessischen Besitz. Dies jährt sich im Jahre 2005 zum 555. Mal. 

Ähnlich seinen Brüdern war Johann II. zunächst in den geistlichen Stand eingetreten. 1393/1406 begegnet er uns als Domherr in Trier und 1403 als Domherr in Mainz. Daneben studierte er 1394 in Wien und 1396 in Heidelberg. Durch den frühen Tod seiner Brüder wurde er in die Pflicht genommen und musste den geistlichen Stand aufgeben. Am 5.1.1417 heiratete er die Gräfin Elisabeth von Waldeck. Da diese Verbindung auch kinderlos blieb, war damit das Schicksal der vom Aussterben bedrohten, hochadeligen Familie besiegelt.  

Ungeachtet der oben erwähnten Umstände hat es Johann II. verstanden, den Wert, das Ansehen und die Bedeutung seiner Grafschaft(en) in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts erheblich zu steigern. Im Jahre 1420 ließ er sich von Kaiser Sigismund mit der Grafschaft Nidda, Burg und Stadt samt Zubehör, der Grafschaft Ziegenhain mit den dazu gehörenden Städten, Dörfern, Burgen und mit zwei Zöllen zu Treysa und Gemünden a. d. St. belehnen. Damit war die Vormachtstellung des Klosters Fulda, als oberstem Lehnsherrn der Grafen gebrochen und sie erlangten die absolute Herrschaft über ihr Territorium. Dies steigerte die Begehrlichkeiten auf den bedeutenden Besitz. Die Landgrafen von Hessen und der Erzbischof von Mainz hofften gleichermaßen die „Ziegenhainer“ über kurz oder lang beerben zu können. 

Doch dies überließ Johann II. nicht dem Zufall. Zunächst schloss er mit dem Landgrafen Ludwig I. von Hessen am 29.6.1428 einen Schutzvertrag ab, dem am 2.2.1437 die „Auftragung des Lehens“ über die gesamte(n) Grafschaft(en) folgte. Wobei die Herrschaft des Landgrafen allerdings erst nach dem Tode Johanns II. beginnen sollte. 

Am 2.2.1437 bewilligten die Äbte von Fulda und Hersfeld, als Oberlehnsherren diesen Kontrakt und gaben dem Landgrafen von Hessen, nach Zahlung einer Geldabfindung die Grafschaften Johanns II. als Lehen.   

Offenbar ist auch Graf Johann II. von Ziegenhain und Nidda, wie einige seiner Vorfahren in der Klosterkirche zu Haina beigesetzt worden. Johann Clauer, ein treuer Vasall des Grafen Johann II. geleitete den Leichnam seines Lehnsherrn zur letzten Ruhestätte. Von tiefer Trauer überwältigt rief er aus: „Ziegenhain und nimmer Ziegenhain“. 

Schon kurze Zeit nach dem Tod des letzten Grafen von Ziegenhain und Nidda entspann sich der sogenannte „hessisch-hohenlohische“ Erbstreit. Der Ausgang der Fehde, zugunsten der Landgrafen von Hessen war zwar absehbar gewesen, - die endgültige Entscheidung zu ihren Gunsten fiel aber erst im Jahre 1495.  

„Hessicher Besitz“ wurden damit die Grafschaft Ziegenhain mit den Ämtern Ziegenhain, Rauschenberg, Gemünden a. d. Wohra, Schönstein, Neukirchen und Schwarzenborn, die Gerichte zur Landsburg, Ottrau und Röllshausen, die Stadt Treysa und die Hälfte der Stadt Borken, Staufenberg mit der Burg und Burggemünden u. v. a. Zur Grafschaft Nidda gehörten das Amt Nidda mit den Gerichten Widdersheim, Rodheim, Ulfa und Wallernhausen, die Herrschaft Lißberg, die fuldische Mark mit den halben Vogteien Echzell, Berstadt, Dauernheim und Bingenheim mit Ausnahme des dortigen Schlosses, ferner die Gerichte Burkhards und Crainfeld.  

Für den Landgrafen Ludwig I. von Hessen war dies ein großer persönlicher und politischer Erfolg. Durch den territorialen Zugewinn war ihm nunmehr die überaus wichtige Verbindung zwischen Ober– und Niederhessen zugefallen und darüber hinaus ermöglichte es die Abrundung des Besitzes. 

Nach dem Tode von Landgraf Ludwig I. teilten seine Söhne Ludwig II. und Heinrich III. die Landgrafschaft unter sich auf. Ludwig II. erhielt Niederhessen und Heinrich III. erhielt Oberhessen, wozu auch die Grafschaften Ziegenhain und Nidda gehörten

Die Herrschaft über Oberhessen teilte sich Heinrich III. mit seinem ältesten Sohn Ludwig III..

Nach beider Tod übernahm Heinrichs III. jüngster Sohn Wilhelm III. die Regentschaft. Da er im Jahre 1500 ohne Nachkommen verstarb, fiel Oberhessen dem Vetter Wilhelm II. von Niederhessen zu und damit kam es zur „Wiedervereinigung“ der beiden Teilstücke.    

Landgraf Philipp der Großmütige beerbte seinen Vater Wilhelm II.. Gegen Ende seiner Regentschaft wurde Hessen unter seinen Söhnen erneut und nun in vier Teile aufgeteilt. Die beiden Grafschaften Ziegenhain und Nidda gehörten zunächst zum Besitz des Landgrafen Ludwig IV. von Hessen-Marburg. Als dieser allerdings im Jahre 1604 kinderlos starb, fiel der Nordteil seines Territoriums, und damit der größte Teil der Grafschaft Ziegenhain an die niederhessische Landgrafschaft Hessen-Kassel. Der südliche Teil, einschließlich der Grafschaft Nidda kam zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und blieb somit oberhessisch.