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Herzlich
Willkommen auf den Seiten der Grafen von Ziegenhain
und
von Nidda
Update vom 14.02.2014:
Es gibt ein neues
Gästebuch, da das alte nicht mehr funktionierte! Leider sind alle bisherigen
Einträge verloren. Ich freue mich über jeden neuen Eintrag!
Die E-mail Adresse info@grafschaft-ziegenhain
funktioniert nicht. Bitte senden Sie Ihre Anfragen an martin.roehling@gmx.de,
Vielen Dank!
Jubiläen im Jahr 2012:
825. Jahrestag Ausstellung der Urkunde von Graf Berthold II. von Nidda an die Johanniter von Nidda.
Hier wird die Pfarrei an an die Johanniter geschenkt. Dies ist somit die älteste von Hessen. Mehrere Orte werden in dieser Urkunde erstmalig erwähnt.
Jubiläen im Jahr 2011:
700. Hochzeitstag von Graf Johann I.
Graf Johann I. von Ziegenhain und Nidda heiratet vor 4.2.1311 Luitgard Gräfin von Nidda. Somit wurden beide Linien wieder vereint. Nach weiteren drei Generationen starb das Adelsgeschlecht aus.
Jubiläen im Jahr 2009:
825. Jahrestag Kloakensturz
Bei einem Fürstentreffen in Erfurt im Juli 1184 brach der Fußboden in einem Versammlungssaal ein. Es starben u.a. Graf Gozmar III. von Ziegenhain und sein Schwager Friedrich von Kirchberg.
775 Jahre Stadtrechte Nidda
Nidda wurde im Jahre 1234 in einer gemeinsamen Urkunde des Grafen Berthold I. und Gottfried IV. als "in opido nostro Nitehe" (unsere Stadt) genannt. Dies ist die erste Stadtgründgung der Ziegenhainer Grafen.
760 Jahre Stadtrechte Treysa
Treysa wurde 1249 in der Regierungszeit des Grafen Berthold I. und Gottfried IV. zur Stadt erhoben. Dies war die zweite Stadtgründung der Ziegenhainer Grafen.
730. Todestag Graf Gottfried III. von Reichenbach
Graf Gottfried III. hatte noch den Adelstitel Graf von Wegebach. Er war seit 1219 Deutschordensritter in Reichenbach. Er starb nach dem 9.9.1279 und mit ihm die Linie der Reichenbacher Grafen, woraus die Ziegenhainer abstammen.
680 Jahre Stadtrechte Schwarzenborn
Schwarzenborn wurde 1329 in der Regierungszeit des Grafen Johann I. zur Stadt erhoben. Dies war die siebte Stadtgründung der Grafen von Ziegenhain.
650. Todestag Graf Johann I. von Ziegenhain und Nidda
Graf Johann I. von Ziegenhain und Nidda heiratete 1311 Luitgard von Nidda (und Ziegenhain). Somit wurden die Ziegenhainer und Niddaer Linie (Teilung seit 1258) zusammengeführt und die Grafschaft gestärkt. Als eine Art Hochzeitsgeschenk machte Johann I. Nidda zur "Freiesten" Stadt in der Grafschaft Ziegenhain und Nidda. Er verkaufte auch 1344 das Vogtamt Fulda nach Fulda.
635. Jahrestag Ende des Sternerkrieg
Von 1371 - 1374 herrschte in Hessen der Sternerkrieg. Die Ziegenhainer kämpften mit ca. 2000 Ritter und Knappen und 350 Burgenbesitzer gegen Hessen.
600. Geburtstag von Ursula von Baden
Sie war die Gemahlin von Graf Gottfried IX. von Ziegenhain und Nidda. Er war der der Bruder vom letzten Grafen; Graf Johann II. Leider enstanden aus der Ehe keine Kinder.
Jubiläum im Jahr 2007:
Die Grafen von Ziegenhain und
Reichenbach haben sehr wahrscheinlich mit vielen anderen adeligen Herren aus
Hessen, unter anderen dem Grafen Werner von Wittgenstein-Battenberg und dem
Thüringer Landgrafen, an den Kreuzzügen 1190/91 und 1197/98 teilgenommen. Wenn
nicht, so waren doch ihre Verwandten, die Thüringer, bei der offiziellen
Gründung des Deutschen Ordens 1198 in Jerusalem anwesend. Das mag wohl den
Ausschlag gegeben haben, dass bei einer Fürstenversammlung Mitte August 1207 zu
Nordhausen in Thüringen – und kurz danach bei einem Hoftag in Würzburg, in
Anwesenheit des deutschen Königs Philipp von Schwaben – die Vertreter aller
Linien der Grafen von Ziegenhain und Reichenbach das ehemalige Nonnenkloster mit
allem Zubehör und Nutzen dem Deutschen Orden übertrugen, der damit seine erste
Niederlassung in Deutschland erhielt. Die Stifter folgten damit wohl einem
Aufruf des Patriarchen von Jerusalem und der Meister der Templer- und
Johanniter-Orden an den König und die Fürsten, die in Bedrängnis geratenen
Kreuzfahrerstaaten im Heiligen Lande zu unterstützen. 1211 wurde auf
ausdrückliche Bitte der Deutschordensbrüder die Schenkung nachträglich durch
Siegfried, Erzbischof von Mainz, als zuständigem Diözesan, bestätigt, allerdings
mit dem Vorwurf, dass das Schenkungsrecht eigentlich der Mainzer Kirche (d. h.
dem Erzbischof) zugestanden hätte, da bereits vorher ein Kloster vorhanden
gewesen sei.
Die enge Verbindung des Ordens mit den Landgrafen von Thüringen half diesen
offensichtlich, ihren ererbten Anspruch auf die Burg Reichenbach zu sichern und
schließlich, 1233, endgültig durchzusetzen (s. Marburger Vertrag).
Aus der Schenkung von 1207 ging eine der ersten bedeutenden Niederlassungen des
Ordens im Deutschen Reich hervor, immerhin 27 Jahre vor Errichtung der Marburger
Kommende. 1219 erwarb der Orden weiteren Besitz in Fritzlar und Cassdorf. Graf
Heinrich III. von Reichenbach, einer der Stifter von 1207, schenkte ihm 1219/20
anlässlich seines Eintritts in den Orden mehrere Güter in verschiedenen, später
meist zu Wüstungen gewordenen Ortschaften auf der Lichtenauer Hochfläche und um
Reichenbach.
Schon um 1220 war die Ordensniederlassung Reichenbach als Komturei Mittelpunkt
des Ordensbesitzes im osthessischen Raum. Sie wurde geleitet von einem Komtur;
erwähnt werden außerdem Priester und Ordensbrüder in Reichenbach. Der um 1230
genannte „Ordenshof“ wurde von einem Hofmeister und einem Kellner = (Verwalter)
verwaltet.
Um 1310 wurde die Reichenbacher Deutschordens - Niederlassung in die
Landkomturei Marburg bzw. in die Ballei Hessen mit Sitz in Marburg
eingegliedert. Die selbständige Komturei hörte auf zu bestehen, ihr Absinken in
die Bedeutungslosigkeit begann wohl schon in der zweiten Hälfte des 13.
Jahrhunderts. Für das Spätmittelalter geht aus noch erhaltenen Pfarreirechnungen
hervor, dass der Pfarrer in Reichenbach noch immer ein Ordensbruder »mit dem
Kreuz« war. Sein Haushalt wurde durch zwei oder drei Mägde und einen oder zwei
Knechte unterhalten.
Auch die Burg Reichenbach verlor allmählich ihre Bedeutung. Um 1490 wurde der
Amtssitz der landgräflichen Verwaltung dieses Bezirks von der Burg in die Stadt
Lichtenau verlegt; 1546, nach dem Schmalkaldischen Krieg, wurde die Burg
zumindest teilweise geschleift.
Nach der Reformation blieb der Deutsche Orden bis zur Auflösung 1809 im Besitz
des Kirchenpatronats, hatte allerdings seine Pflichten zur Unterhaltung der
Kirche mehr und mehr vernachlässigt, so dass schließlich 1788 der Landgraf von
Hessen-Kassel (Wilhelm IX.) eingreifen musste, um wenigstens einen Teil der
Kirche vor dem völligen Verfall zu retten.
Quelle: Auszug aus: Martin Röhling, Die Geschichte der Grafen von
Nidda und der Grafen von Ziegenhain, in: Niddaer Geschichtsblätter Heft 9, Nidda
2005, S. 22-24
Am 24. November 2005 wurde im Niddaer Heimatmuseum das Niddaer Geschichtsblatt Heft Nr. 9 im kleinen Rahmen vorgestellt. Weitere Buchvorstellungen waren am 25. November 2005 in Staufenberg und am 1. Dezember 2005 in Ziegenhain (siehe Presse).
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Umschlagsseite |
Titelseite |
Im Heft Nr. 9 wird die Geschichte der Grafen von Ziegenhain und Nidda ausführlich beschrieben. Erwerben kann man das 128 Seiten starke Werk beim Niddaer Heimatmuseum, dem Stadtgeschichtlichen Arbeitskreis Treysa und hier für 7,50 € zzgl. Versandkosten.
Nun
einige Infos zum Jubiläum
Am 14.02.1450 starb Graf Johann II. von Ziegenhain und Nidda.
Durch
Verträge geregelt, kamen die Grafschaften danach in landgräflich hessischen
Besitz. Dies jährt sich im Jahre 2005 zum 555. Mal.
Ähnlich
seinen Brüdern war Johann II. zunächst in den geistlichen Stand eingetreten.
1393/1406 begegnet er uns als Domherr in Trier und 1403 als Domherr in Mainz.
Daneben studierte er 1394 in Wien und 1396 in Heidelberg. Durch den frühen Tod
seiner Brüder wurde er in die Pflicht genommen und musste den geistlichen Stand
aufgeben. Am 5.1.1417 heiratete er die Gräfin Elisabeth von
Waldeck. Da
diese Verbindung auch kinderlos blieb, war damit das Schicksal der vom
Aussterben bedrohten, hochadeligen Familie besiegelt.
Ungeachtet
der oben erwähnten Umstände hat es Johann II. verstanden, den Wert, das
Ansehen und die Bedeutung seiner Grafschaft(en) in der ersten Hälfte des 15.
Jahrhunderts erheblich zu steigern.
Im Jahre 1420 ließ er sich von Kaiser Sigismund mit der Grafschaft Nidda, Burg
und Stadt samt Zubehör, der Grafschaft Ziegenhain mit
den dazu gehörenden Städten, Dörfern, Burgen und mit zwei Zöllen zu
Treysa und Gemünden a. d. St. belehnen. Damit
war die Vormachtstellung des Klosters Fulda, als oberstem Lehnsherrn der Grafen
gebrochen und sie erlangten die absolute Herrschaft über ihr Territorium. Dies
steigerte die Begehrlichkeiten auf den bedeutenden Besitz. Die Landgrafen von
Hessen und der Erzbischof von Mainz hofften gleichermaßen die „Ziegenhainer“
über kurz oder lang beerben zu können.
Doch
dies überließ Johann II. nicht dem Zufall.
Zunächst schloss er mit dem Landgrafen Ludwig I. von Hessen am 29.6.1428 einen
Schutzvertrag ab, dem am 2.2.1437 die „Auftragung des Lehens“ über die
gesamte(n) Grafschaft(en) folgte. Wobei
die Herrschaft des Landgrafen allerdings erst nach dem Tode Johanns II. beginnen
sollte.
Am 2.2.1437 bewilligten die Äbte
von Fulda und Hersfeld, als Oberlehnsherren diesen
Kontrakt und gaben dem Landgrafen von Hessen, nach Zahlung einer
Geldabfindung die Grafschaften Johanns II. als Lehen.
Offenbar
ist auch Graf Johann II. von Ziegenhain und Nidda, wie einige seiner Vorfahren
in der Klosterkirche zu Haina beigesetzt worden. Johann Clauer, ein treuer
Vasall des Grafen Johann II. geleitete den Leichnam seines Lehnsherrn zur
letzten Ruhestätte. Von tiefer Trauer überwältigt rief er aus:
„Ziegenhain und nimmer Ziegenhain“.
Schon
kurze Zeit nach dem Tod des letzten Grafen von Ziegenhain und Nidda entspann
sich der sogenannte „hessisch-hohenlohische“ Erbstreit. Der Ausgang der
Fehde, zugunsten der Landgrafen von Hessen war zwar absehbar gewesen, - die endgültige
Entscheidung zu ihren Gunsten fiel aber erst im Jahre 1495.
„Hessicher Besitz“ wurden damit
die Grafschaft Ziegenhain mit den Ämtern Ziegenhain, Rauschenberg, Gemünden a.
d. Wohra, Schönstein, Neukirchen und Schwarzenborn, die Gerichte zur Landsburg,
Ottrau und Röllshausen, die Stadt Treysa und die Hälfte der Stadt Borken,
Staufenberg mit der Burg und Burggemünden u. v. a. Zur Grafschaft Nidda gehörten
das Amt Nidda mit den Gerichten Widdersheim, Rodheim, Ulfa und Wallernhausen,
die Herrschaft Lißberg, die fuldische Mark mit den halben Vogteien Echzell,
Berstadt, Dauernheim und Bingenheim mit Ausnahme des dortigen Schlosses, ferner
die Gerichte Burkhards und Crainfeld.
Für
den Landgrafen Ludwig I. von Hessen war dies ein großer persönlicher und
politischer Erfolg. Durch den territorialen Zugewinn war ihm nunmehr die überaus
wichtige Verbindung zwischen Ober– und Niederhessen zugefallen und darüber
hinaus ermöglichte es die Abrundung des Besitzes.
Nach dem Tode von Landgraf Ludwig I. teilten seine Söhne
Ludwig II. und Heinrich III. die Landgrafschaft unter sich auf. Ludwig II.
erhielt Niederhessen und Heinrich III. erhielt Oberhessen, wozu auch die
Grafschaften
Ziegenhain und Nidda gehörten.
Die
Herrschaft über Oberhessen teilte sich Heinrich III. mit seinem ältesten Sohn
Ludwig III..
Nach
beider Tod übernahm Heinrichs III. jüngster Sohn Wilhelm III. die
Regentschaft. Da er im Jahre 1500 ohne Nachkommen verstarb, fiel Oberhessen dem
Vetter Wilhelm II. von Niederhessen zu und damit kam es zur
„Wiedervereinigung“ der beiden Teilstücke.